Das Verwaltungsgericht Freiburg hat auf der Grundlage der am gestrigen Tage durchgeführten mündlichen Verhandlung eine Klage gegen das Ergebnis der letzten Kommunalwahl der Stadt Freiburg im Juni 2024 abgewiesen.
Der Kläger kandidierte für die am 09.06.2024 durchgeführte Wahl des Gemeinderats der Stadt Freiburg im Rahmen der Liste „Meinrad Spitz (SPITZ)“. Er ist der Auffassung, dass bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wesentliche Vorschriften unbeachtet geblieben seien. Neben der Ausgestaltung des Stimmzettels beanstandet er insbesondere das von der Stadt praktizierte Verfahren der Stimmauszählung. Mit seiner Klage, mit der er seinen vom Regierungspräsidium Freiburg zurückgewiesenen Einspruch gegen die Wahl weiterverfolgte, wollte er erreichen, dass die Wahl für ungültig erklärt wird. Diese Klage hat das Gericht nun abgewiesen. Erfolg hatte die Klage lediglich, soweit der Kläger die Erstattung von im Rahmen des Einspruchsverfahrens entstandenen Aufwendungen begehrte.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können nach Zustellung des schriftlichen Urteils – die vom Gericht zugelassene – Berufung einlegen. Die Gründe für das Urteil werden nach der Zustellung in einer weiteren Pressemitteilung bekannt gegeben.